Auswirkungen der Corona-Krise auf die Jahres- und Konzernabschlusserstellung
Die Covid-19-Pandemie wird als wertbegründendes Ereignis angesehen, welches erst nach dem 31.12.2019 eingetreten ist. Daher stellt sie keinen werterhellenden Umstand für Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 dar und ist demnach nicht bei der Bilanzierung zum 31.12.2019 zu berücksichtigen.
Die Regierung hat in § 735 ASVG in Verbindung mit dem 9. COVID-19-Gesetz zeitlich bis 31.05.2020 (Verlängerung über Verordnung bis 31.12.2020 möglich) fixiert, dass Dienstnehmer-Risikogruppen (Arbeiter/Angestellte/Lehrlinge/Geringfügige) besonders vor COVID-19 zu schützen sind.
Bei einer unsicheren Prognose, ob die Kurzarbeit unter Umständen in einigen Wochen noch einmal in Anspruch genommen werden muss, empfehlen wir die Kurzarbeit vorerst nicht zu beenden, sondern lediglich eine Änderung (Erhöhung) des in der Sozialpartnervereinbarung für die Kurzarbeit fixierten Arbeitszeitvolumens vorzunehmen.
Verlängerung der Corona-Kurzarbeit – neue Sozialpartnervereinbarung in Planung (Stand 08.05.2020)
COVID-19-Kurzarbeit, die im Unternehmen ab dem 1. März 2020 abgeschlossen wurde, endet mit 31. Mai 2020. Es besteht aber die Möglichkeit, die Kurzarbeit um weitere drei Monate bis längstens 30. September zu verlängern.
Seit 15. April 2020 kann eine Unterstützung aus dem Corona-Familienhärteausgleich („Corona-Familienhärtefonds“) beantragt werden. Ziel der Zuwendungen ist es, Familien mit Kindern rasch und unbürokratisch eine finanzielle Unterstützung zur Bewältigung von Mehraufwendungen bzw. Einkommensausfällen aufgrund der Pandemiefolgen zu gewähren. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst. 1. Voraussetzungen für den Corona-Familienhärtefonds Damit eine Zuwendung gewährt […]
Gesellschafterversammlungen vor dem Hintergrund des COVID-19-Maßnahmenpaketes
Teil des Maßnahmenpaketes, das der Österreichische Gesetzgeber zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie getroffen hat, sind das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz, die Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung und ein bezüglicher Erlass des Bundesministeriums für Justiz hierzu. Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 können zB derzeit Versammlungen von Gesellschaftern und Organmitgliedern einer Kapitalgesellschaft, einer Personengesellschaft, einer Genossenschaft, einer Privatstiftung, eines Vereins, eines […]