Die COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung ist online!
Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) haben Unternehmen die Möglichkeit, Verluste der Veranlagung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer 2020 auf die Jahre 2019 und 2018 rückzutragen. Jetzt wurde die dazugehörige Verordnung “COVID-19-VerlustberücksichtigungsVO” veröffentlicht und die konkrete Vorgehensweise näher präzisiert.
Covid-19 Kurzarbeit Phase 3: Adaptierungen ab November 2020
Seit 3.11.2020 gelten in Österreich neue Corona-Schutzmaßnahmen, die sich direkt und indirekt auf Unternehmen auswirken. Um die wirtschaftlichen Folgen der besonders betroffenen Branchen abzufedern, wurde das Corona-Kurzarbeitsmodell jetzt adaptiert.
Covid-19 Hilfspaket Update: Bis zu 80% Umsatzersatz
Seit heute 3.11.2020 befindet sich Österreich im 2. Lockdown. Die dramatischen steigenden Infektionszahlen haben notwendige Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Folge und wirken sich erneut auf die österreichische Wirtschaft aus. Die Regierung stockt daher ihr Hilfspaket um eine weitere unbürokratische Unterstützung für betroffene Branchen auf. Betriebe, die auf staatliche Anordnung geschlossen bzw eingeschränkt werden sollen die Umsätze zum größten Teil ersetzt werden.
Erhöhung der Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe
Durch eine gesetzliche Änderung im Familienlastenausgleichsgesetz wird diese Einkommensgrenze ab dem Kalenderjahr 2020 auf € 15.000 erhöht, ohne dass der Familienbeihilfenanspruch wegfällt.
Lohnerhöhungen (KV-Erhöhungen, Biennalsprünge und Umgruppierungen) müssen in der Phase 3 der COVID-19-Kurzarbeit bei der Berechnung des Entgelts während Kurzarbeit berücksichtigt werden.
Neuberechnung des Wochengeldes durch rückwirkende Lohnsteuersenkung
Die rückwirkende Lohnsteuersenkung hat nicht nur Auswirkungen auf das monatliche Nettoeinkommen, sondern auch auf Arbeitnehmerinnen, deren Bemessungszeitraum für das Wochengeld im Kalenderjahr 2020 liegt und und die von der Lohnsteuersenkung tatsächlich profitieren.
Geschäftsführerhaftung bei Steuerstundungen in der Covid-19-Krise
Bei-Stundungsanträgen stellt sich stets die Frage, inwiefern Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen im Falle der späteren Uneinbringlichkeit der gestundeten Abgaben der Gesellschaft zur Haftung herangezogen werden können.