20. Januar 2021

Bankverbindungen der Dienststellen des Finanzamts Österreich ab 1.1.2021

Im Zusammenhang mit der ab 1.1.2021 geltenden Neuorganisation der Finanzverwaltung (Zusammenlegung der bisherigen Finanzämter zum Finanzamt Österreich) dürfen wir Ihnen folgende Information des BMF weiterleiten:

Im Finanzamt Österreich bleiben lt. BMF die Bankverbindungen der Dienststellen (=bisherige Finanzämter) aufrecht. Bezüglich der Dienststellen, die zusammengelegt werden, können Sie die Bankverbindung aus der nachstehenden Tabelle ersehen:

Dienststelle Dienststelle Bezeichnung der neuen Dienststelle und IBAN
Wien 4/5/10 Wien 9/18/19 Klosterneuburg Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg
IBAN: AT31 0100 0000 0550 4075
Gänserndorf Mistelbach Hollabrunn Korneuburg Tulln Weinviertel
IBAN: AT28 0100 0000 0550 4226
Neunkirchen Wr. Neustadt Lilienfeld St. Pölten Niederösterreich Mitte
IBAN: AT08 0100 0000 0550 4295
St. Veit Wolfsberg Klagenfurt Klagenfurt St. Veit Wolfsberg
IBAN: AT92 0100 0000 0556 4572
Bruck Leoben
Mürzzuschlag
Graz-Umgebung Steiermark Mitte
IBAN: AT38 0100 0000 0553 4698
Kitzbühel Lienz Kufstein Schwaz Tirol Ost
IBAN: AT62 0100 0000 0554 4839
Bregenz Feldkirch Vorarlberg
IBAN: AT63 0100 0000 0557 4988
Tabelle: Übersicht Finanzamt „neu“ Bankverbindungen

Für das Finanzamt für Großbetriebe lautet die IBAN: AT88 0100 0000 0550 4116

Die Vergabe von Steuernummern erfolgt ausschließlich im Finanzamt Österreich. Dabei orientiert sich die Vergabe der Steuernummer nach der Dienstelle, wo sich der Sitz der Geschäftsleitung bzw. der Wohnsitz befindet. Diese Steuernummer bleibt immer erhalten, unabhängig davon, ob sich der Sitz der Geschäftsleitung/Wohnsitz ändert oder die Zuständigkeit vom Finanzamt Österreich in das Finanzamt für Großbetriebe übergeht. Die aktuell zuständige Dienststelle kann zukünftig in FinanzOnline unter der Funktion Vertretung/Liste eingesehen werden.

Die ab 1.1.2021 neu vergebenen Steuernummern enthalten weiterhin eine Prüfziffer wie bisher (letzte Stelle der neunstelligen Steuernummer).

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