20. März 2020

Personalabrechnung

Corona-Krise: Covid-19-Kurzarbeit – ein Beispiel zur Übermittlung

Covid-19-Kurzarbeit: Beispiel zur Ermittlung der Kurzarbeitsunterstützung sowie der Kurzarbeitsbeihilfe:

Angestellte/r

Gehalt: € 2.500,00

Überstundenpauschale: € 300,00

AVAB, 2 Kinder

Normalarbeitszeit pro Woche: 40 Stunden (laut Kollektivvertrag und auch vereinbart)

Kurzarbeit 20 % (Absenkung der Normalarbeitszeit um 80 %)

38,5-Stunden-Woche

Start mit der Kurzarbeit ab 1.3.2020

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