2. März 2020

Der (neue) Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge (PLB)

Neben der Zusammenlegung der regionalen Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (kurz ÖGK genannt), kommt es auch bei der Finanzverwaltung zu Organisationsreformen:

Die derzeit 40 Finanzämter werden ab 01.07.2020 durch zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit ersetzt („Finanzamt Österreich“ und „Finanzamt für Großbetriebe“), die bisherigen Finanzämter werden zu Dienststellen, die bisher neun Zollämter werden zum „Zollamt Österreich“ zusammengefasst und für die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung und der Finanzstrafbehörde wird das „Amt für Betrugsbekämpfung“ eingeführt. Zu guter Letzt kommt es auch im Bereich der Abgabenprüfung zu Änderungen.

Die bisher bekannte Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) wurde mit 01.01.2020 durch den Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge (PLB) abgelöst.

Ausgehend vom Erkenntnis des VfGH, der die Zusammenlegung mit Erkenntnis vom 13.12.2019 als verfassungswidrig aufhob, ergibt sich folgende Situation:

  • Für den Zeitraum 01.01.2020 bis 30.06.2020 prüft der PLB alle lohnabhängigen Abgaben (Lohnsteuer, Kommunalsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
  • Der Prüfdienst der ÖGK wird formell dem PLB und somit dem Prüfdienst der Finanzverwaltung zugewiesen, wobei diese Zuweisung lediglich bis zum 30.06.2020 bestehen bleibt.
  • Da es sich nur um eine formale Zuweisung handelt, erfolgt weder personell noch organisatorisch eine tatsächliche Zusammenlegung. Lediglich der Auftritt nach außen wird einheitlich als PLB der Finanz stattfinden.
  • Der PLB wird in der ersten Jahreshälfte zumindest offiziell alle lohnabhängigen Abgaben prüfen. In der Praxis werden die bisherigen fachlichen Zuständigkeiten weiterhin bestehen bleiben.
  • Nach Ablauf der sechsmonatigen „Übergangsfrist“ werden die Prüfer der Sozialversicherung als Prüfer der ÖGK auftreten.
  • Mit 01.07.2020 wird der PLB voraussichtlich nur mehr die Lohn- und Kommunalsteuer prüfen und findet eine eigene SV-Prüfung durch die ÖGK statt.

Durch die Steuerreform werden bestimmte Begriffe ersetzt:

  • Anstelle des Wohnsitzfinanzamtes spricht man zukünftig vom „sein/ihr Finanzamt“.
  • Anstelle des „Betriebsstättenfinanzamtes“ wird der Begriff „sein/ihr Finanzamt“ oder „Finanzamt, das für die Erhebung der Lohnsteuer zuständig ist“ oder „Finanzamt des Arbeitgebers“ verwendet.
  • Der Begriff Finanzamt 1/23 wird zukünftig durch den Begriff „Finanzamt für Großbetriebe“ ersetzt.

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