23. März 2020

Update Personalabrechnung

Personalabrechnung – Neuerungen ab 2020

Welche sonstigen Neuerungen haben sich in der Lohnverrechnung ab 2020 ergeben? Hier eine kurze Übersicht:

  • Für beschränkt steuerpflichtige Personen besteht ein Pflichtveranlagungstatbestand, wenn zumindest zwei Dienstverhältnisse vorliegen.
  • Die Steuerbefreiung für Ausgleichszulagen entfällt.
  • Die im Jahr eingeführte Steuerbefreiung für geringfügig beschäftigte Aushilfskräfte ist mit Ende 2019 ausgelaufen.
  • Ausländische Arbeitgeber ohne Betriebsstätte in Österreich müssen für unbeschränkt steuerpflichtige Dienstnehmer für die von diesen in Österreich ausgeübte Tätigkeit Lohnsteuer einbehalten und derzeit an das Finanzamt Graz-Stadt abführen.

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