11. Dezember 2019

Steuerspartipps

Steuerspartipps zum Jahresende: Ihr Gestaltungsspielraum bei der Gewinnermittlung 2019

Bilanzierer haben durch Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen einen gewissen Gestaltungsspielraum bei der Gewinnermittlung 2019. Bei der Bewertung von unfertigen Arbeiten und Erzeugnissen unterbleibt der Ansatz des Gewinns.Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ihren Gewinn durch Vorziehen von Ausgaben und Verschieben von Einnahmen steuern.

Disposition über Erträge/Einnahmen bzw Aufwendungen/Ausgaben

Bilanzierer haben durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen einen gewissen Gestaltungsspielraum. Beachten Sie auch, dass bei halbfertigen Arbeiten und Erzeugnissen eine Gewinnrealisierung unterbleibt.

Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ebenfalls durch Vorziehen von Ausgaben (zB Akonto auf Wareneinkäufe, Mieten 2020 oder GSVG-Beitragsnachzahlungen für das Jahr 2019) und Verschieben von Einnahmen ihre Einkünfte steuern. Dabei ist aber zu beachten, dass regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden, dem Jahr zuzurechnen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Unser Tipp

Sollten sie bereits in vergangenen Jahren entsprechende Vorauszahlungen geleistet haben, dann gilt es bei gleicher Gewinnerwartung für 2019 zu überlegen, ob nicht auch heuer erneut diese Vorauszahlung geleistet werden sollte, da es ansonsten zu einer Nachversteuerung dieses Einmaleffektes kommt.

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