Steuertermine Februar 2021
News vom 4.2.2021
Versäumen Sie keine Fristen und Fälligkeiten beim Finanzamt. Wir haben die wichtigsten Steuertermine für Februar 2021 für Sie zusammengefasst.
Am 15.2.2021 sind ua fällig:
- Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 2020 (bzw für das 4. Quartal 2020)
- Normverbrauchsabgabe für Dezember 2020
- Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren für Dezember 2020
- Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für Dezember 2020
- Werbeabgabe für Dezember 2020
- Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Quartal 2020
- Kammerumlage für das 4. Quartal 2020
- Lohnsteuer für Jänner 2021
- Dienstgeberbeitrag zum Familienbeihilfen-ausgleichsfonds für Jänner 2021
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Jänner 2021.
- Kommunalsteuer für Jänner 2021
- Abzugsteuer gem § 99 EStG für Jänner 2021
- Sozialversicherung für Dienstnehmer für
Jänner 2021 - Einkommen- bzw Körperschaftsteuer- Vorauszahlung für das 1. Quartal 2021
Am 29.2.2021 ist fällig (soweit erforderlich):
- Mitteilungspflicht gem §§ 109a, 109b EStG elektronisch
- Elektronische Übermittlung der Lohnzettel für die im Kalenderjahr 2020 beschäftigten Personen
- Elektronische Übermittlung von Spender-Daten für 2020 durch die spendenempfangenden Organisationen
Für Stundungsanträge, die bis 28.2.2021 eingebracht werden, besteht nach den COVID-19-Sondervorschriften ein Rechtsanspruch auf eine Stundung von Abgabenbeträgen bis 31.3.2021 (§ 323c Abs 11b BAO).