Der Umsatzersatz dient der Unterstützung der österreichischen Unternehmen. Anspruchsberechtigt sind direkt und indirekt vom Lockdown betroffene Betriebe. Informationen zum Umsatzersatz finden Sie hier. Nachstehend widmen wir uns der Frage, wie es nun mit dem Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen steht?
Angesichts der dramatisch gestiegenen Zahlen an Covid-19-Erkrankten wurde rückwirkend ab 1.11.2020 bis 9.7.2021 ein Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit eingeführt. In diesem Zeitraum können bis zu 4 Wochen unter Entgeltfortzahlung für die Betreuungspflichtigen in Anspruch genommen werden.
Entspannung bei der Konsumation von Essensgutscheinen
Hinsichtlich der Kontrolle der Konsumation kommt es erfreulicherweise zu Erleichterungen. So ist eine kumulierte Einlösung ohne wertmäßiges Tageslimit an jedem Wochentag (auch am Wochenende) möglich.
Der Austritt Großbritanniens aus der EU sieht eine Übergangsphase im Steuerrecht bis Jahresende vor. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen.
Was Sie über das COVID-19 Steuermaßnahmengesetz wissen sollten
Noch rechtzeitig vor Jahresende beschloss der Nationalrat das so genannte COVID-19 Steuermaßnahmengesetz. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte.
Versäumen Sie auch im Neuen Jahr keine Fristen und Fälligkeiten beim Finanzamt! Wir haben die wichtigsten Steuertermine im Jänner 2021 für Sie zusammengefasst.
Als ergänzende Maßnahme, um den Unternehmen Liquidität zur Verfügung zu stellen, kann nun ein so genannter Verlustersatz beantragt werden. Diese Förderung stellt keine zusätzliche Unterstützung dar, sondern kann als Alternative zum Fixkostenzuschuss 800.000 (FKZ 800) gewählt werden.
In einer neuen Verordnung wurde nun die Richtlinie des Dezember-Umsatzersatzes veröffentlicht. Ab wann kann man den neuen Lockdown-Umsatzersatz für den Zeitraum ab 7. Dezember 2020 beantragen? Mehr dazu in diesem Beitrag.