Umsatzsteuer 2020: Ermäßigter Steuersatz für E-Books und E-Papers
Der ermäßigte Steuersatz von 10 % ist ab 2020 auch für elektronische Druckwerke (wie bspw E Books und E Papers) und Hörbücher anwendbar, sofern diese nicht vollständig oder im Wesentli-chen aus Video- oder Musikinhalten bestehen bzw Werbezwecken dienen. Elektronische Druckwerke sind nur dann begünstigt, wenn sie – wären sie auf Papier gedruckt – in der herkömmlichen Form dem ermäßigten Steuersatz unterliegen würden.
Umsatzsteuer 2020: Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder
Für unternehmerisch genutzte Krafträder mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer (zB Motorfahrräder, Motorräder mit Beiwagen, Quads, Elektrofahrräder und Selbstbalance-Roller mit ausschließlich elektrischem oder elektrohydraulischem Antrieb) kann ab 2020 ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.
Umgründungssteuergesetz: Exporteinbringung von Kapitalanteilen
Der persönliche Anwendungsbereich für einen Steueraufschub bei Exporteinbringung von Kapitalanteilen (Anteilstausch) wird auf natürliche Personen und beschränkt Steuerpflichtige erweitert. Als übernehmende Körperschaften können zusätzlich zu EU-Gesellschaften im EWR ansässige Gesellschaften fungieren.
Abzugsverbot für Zinsen und Lizenzgebühren (Körperschaftsteuer)
Das Abzugsverbot für Zinsen und Lizenzgebühren kommt dann nicht zur Anwendung, wenn die zah-lende Körperschaft nachweisen kann, dass die Zinsen oder Lizenzgebühren auf Grund der Hinzurech-nungsbesteuerung entweder bei ihr selbst oder bei einem inländischen Gesellschafter der empfan-genden Körperschaft einer ausreichenden Besteuerung unterlagen.
Durch bestimmte Umgründungsvorgänge konnte man bisher verhindern, dass die in der Vergangen-heit erfolgten Abschreibungen von Anlagegütern (insbesondere Beteiligungen) bei Wertaufholung wieder steuerpflichtig zugeschrieben werden müssen.
Die Europäische Kommission hat die bereits mit dem Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2017 beschlossenen Steuerbegünstigungen für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften nicht unter-sagt, aber einige Anpassungen vorgeschlagen, die nunmehr umgesetzt wurden. Die Regelungen tre-ten insgesamt ab dem 1.10.2019 in Kraft.
Körperschaftsteuer: Neue Sonderbestimmungen für hybride Gestaltungen ab 2020
Die neu geschaffene Sonderbestimmung des § 14 KStG regelt, wie sogenannte „Steuerdiskrepan-zen“, die aus einer hybriden Gestaltung resultieren, steuerlich wieder zu neutralisieren sind.
Neu ab 2020: Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter
Mit 1.1.2020 wird die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 400 auf € 800 angehoben. Die Erhöhung wirkt sich auch bei den Werbungskosten bei den Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit aus (zB bei Arbeitsmittel wie Laptop uä)
Für (Klein-)Unternehmer bis zu einem Jahresumsatz von € 35.000 (ohne Umsatzsteuer) gibt es ab der Veranlagung 2020 eine neue Pauschalierungsmöglichkeit.