19. April 2022

Antragstellung für Langzeit-Kurzarbeitsbonus nunmehr möglich

Um die besonders von der Covid-19-Pandemie betroffene Tourismusbranche weiterhin zu unterstützen,
hat die Bundesregierung den Langzeit-Kurzarbeits-Bonus geschaffen, der seit 11.04.2022 (ausschließlich elektronisch)
beantragt werden kann.

Der Langzeit-Kurzarbeitsbonus ist eine Unterstützung für Personen, die während der Corona-Pandemie für einen langen Zeitraum in Kurzarbeit waren und von hohen Einkommensverlusten betroffen waren. Es handelt sich hierbei um einen einmaligen Zuschuss von 500 Euro zur Abdeckung des Sonderbedarfs durch die Corona-Pandemie.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Kurzarbeitsbonus sind

  • Erfüllen der allgemeinen Voraussetzungen
  • sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage betrug im Dezember 2021 höchstens 2.775 Euro
  • Arbeitnehmer befand sich von 01.03.2020 bis 30.11.2021 für mindestens 10 Monate und im Dezember 2021 in Kurzarbeit

Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung erfolgt über die Buchhaltungsagentur des Bundes im Wege einer elektronischen Antragstellung (HandySignatur, ID Austria oder Bürgerkarte erforderlich). Der Antrag kann bis längstens 31.12.2022 eingebracht werden.

Achtung!

Der Kurzarbeitsbonus ist eine personenbezogene Beihilfe. Das heißt, die Beantragung muss persönlich durch den Dienstnehmer erfolgen und nicht über den Dienstgeber. Eine stellvertretende Antragstellung ist nicht möglich.

Weitere Informationen rund um den Kurzarbeitsbonus finden Sie hier.

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