Corona-Krise: Covid-19-Kurzarbeit – ein Beispiel zur Übermittlung
News vom 20.3.2020
Covid-19-Kurzarbeit: Beispiel zur Ermittlung der Kurzarbeitsunterstützung sowie der Kurzarbeitsbeihilfe:
Angestellte/r
Gehalt: € 2.500,00
Überstundenpauschale: € 300,00
AVAB, 2 Kinder
Normalarbeitszeit pro Woche: 40 Stunden (laut Kollektivvertrag und auch vereinbart)
Kurzarbeit 20 % (Absenkung der Normalarbeitszeit um 80 %)
38,5-Stunden-Woche
Start mit der Kurzarbeit ab 1.3.2020
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