11. April 2022

Erhöhung des Pendlerpauschales um 50 % und Vervierfachung des Pendlereuros

Aufgrund der Erhöhung der Treibstoffkosten soll das Pendlerpauschale für die Kalendermonate Mai 2022 bis Juni 2023 befristet um 50% erhöht werden.

kleines Pendlerpauschale großes Pendlerpauschale
Entfernung NEU  BISHER  Erhöhung NEU  BISHER  Erhöhung
jährlich  monatlich  jährlich  monatlich  monatlich  jährlich  monatlich  jährlich  monatlich  monatlich
2 km –
20 km
      558,00 46,50 372,00  31,00  15,50
20 km – 40 km 1.044,00 87,00   696,00    58,00 29,00 2.214,00  184,50 1.476,00   123,00  61,50
40 km – 60 km 2.034,00  169,50 1.356,00  113,00  56,50 3.852,00  321,00 2.568,00  214,00  107,00
über 60 km 3.024,00 252,00 2.016,00  168,00 84,00 5.508,00  459,00 3.672,00   306,00  153,00

Der Pendlereuro soll für diesen Zeitraum vervierfacht werden (auf € 0,67 /Monat/km). Für Steuerpflichtige, die keine Steuer zahlen, soll der in diesem Zeitraum zu erstattende Betrag (SV-Rückerstattung, SV-Bonus) um insgesamt € 100 erhöht werden, wobei sich der zu erstattende Betrag im Kalenderjahr 2022 um € 60 und im Kalenderjahr 2023 um € 40 erhöht.

Um die Entlastung möglichst früh wirksam werden zu lassen, sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die höheren Werte so bald wie möglich, jedoch spätestens bis 31. August 2022 mittels Aufrollung zu berücksichtigen, damit diese in den jeweiligen Lohnzahlungszeiträumen steuermindernd wirken.

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!