21. September 2021

Investitionsprämie: 3-Monate-Abrechnugsfrist ab 1. Oktober 2021

Gemäß Punkt 6.4 der Förderrichtlinien COVID-19-Investitionsprämie sind Fördernehmer verpflichtet, der AWS spätestens 3 Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Abrechnung über die durchgeführten Investitionen vorzulegen.

Die Ausnahme von der 3-Monate-Abrechnungsfrist gilt nur für Abrechnungen, welche bis zum 30. September 2021 vorgelegt werden.

Mehr dazu erfahren Sie unter den FAQ zur Investitionsprämie.

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