27. Dezember 2019

Neue Sachbezugswerte für Dienstwohnungen ab 2020

Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich jeweils an den zum 31.10. des Vorjahres geltenden Richtwertmietzinsen. Diese wurden zuletzt ab 1.4.2019 angepasst. Daher erhöht sich der Sachbezug für Dienstwohnungen pro Quadratmeter Wohnfläche ab 1.1.2020 wie folgt:

€/m² Bgld Kärnten Slbg Stmk Tirol Vbg Wien
ab 2020 5,30 6,80 5,96 6,29 8,03 8,02 7,09 8,92 5,81
bis 2019 5,09 6,53 5,72 6,05 7,71 7,70 6,81 8,57 5,58

Ist der um ein Viertel gekürzte fremdübliche Mietzins um mehr als 100% höher als der sich aus obigen Werten ergebende Sachbezug, dann ist der um 25% verminderte fremdübliche Mietzins anzusetzen.

Die Quadratmeterwerte beinhalten auch die Betriebskosten. Werden die Betriebskosten vom Arbeitnehmer getragen, ist von den Quadratmeterwerten ein Abschlag von 25% vorzunehmen. Werden die Heizkosten ebenfalls vom Arbeitgeber übernommen, ist ganzjährig ein Heizkostenzuschlag von € 0,58 pro m² anzusetzen. Kostenbeiträge des Arbeitnehmers kürzen diesen Zuschlag.

Bei einer vom Arbeitgeber gemieteten Wohnung sind die oben angeführten Quadratmeterwerte der um 25% gekürzten tatsächlichen Miete (samt Betriebskosten, exklusive Heizkosten) einschließlich der vom Arbeitgeber getragenen Betriebskosten gegenüberzustellen; der höhere Wert bildet den maßgeblichen Sachbezug.

Sachbezugswerte für Zinsersparnis

Trotz Senkung des allgemeinen Zinsniveaus bleibt der Sachbezug, der für die Zinsersparnis eines € 7.300 übersteigenden Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens anzusetzen ist, mit 0,5% weiterhin unverändert.

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