12. Mai 2020

Personalabrechnung

Neuerungen betreffend steuerfreier Essensmarken

Wie Sie den Medien bereits entnehmen konnten, darf die heimische Gastronomie ab kommenden Freitag – unter strengen Vorgaben – wieder öffnen. Die Bundesregierung präsentierte daher kürzlich ein „Wirtshaus-Paket“, um die heimische Gastronomie zu unterstützen. Zudem sind auch weitere steuerliche Entlastungen geplant, wie zB die Anhebung der Steuerfreibeträge betreffend der Essensgutscheine per 01.07.2020.

Die Höchstgrenzen für steuerfreie Essensgutscheine, die seit 1994 nicht mehr angehoben wurden, werden erhöht. Das betrifft zum einen den „kleinen“ Essensmarken Freibetrag in Höhe von derzeit 1,10 Euro pro Tag und den „großen“ Essensmarken Freibetrag in Höhe von derzeit 4,40 Euro pro Tag. Um den Umsatz anzukurbeln und die heimische Gastronomie zu stärken, werden die Steuerfreibeträge auf 2 Euro bzw 8 Euro pro Tag erhöht.

Außerdem wird die Absetzbarkeit von Geschäftsessen in den Wirtshäusern durch die Erhöhung der Absetzbarkeit von 50% auf 75% erhöht.

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