21. August 2024

Achtung Scheinunternehmer!

Sagen Sie nicht, Sie hätten nichts gewusst!

BMF Update

Gemäß § 8 Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) ist das Bundesministerium für Finanzen verpflichtet, eine Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen im Internet zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung auf der BMF-Homepage dient als Informationsquelle für Unternehmen und soll diese vor möglichen Haftungen für Entgelte im Sinne des § 9 SBBG schützen. Die Beauftragung eines möglichen Scheinunternehmens kann erhebliche negative Folgen haben: Verlust des Vorsteuerabzuges, Aberkennung der Betriebsausgaben, Haftung für Entgeltansprüche von Arbeitnehmern, die bei Scheinunternehmen beschäftigt sind. Daher sollte jeder Unternehmer im eigenen Interesse Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen.

BMF Update – Liste der Scheinunternehmer

Das BMF führt ab 2016 eine Liste über rechtskräftig festgestellte Scheinunternehmen

Diese Liste dient als Informationsquelle für Unternehmen und soll sie vor möglichen Haftungen für Entgelte iSd § 9 SBBG schützen. Demnach haftet der Auftrag gebende Unternehmer subsidiär für die Arbeitsentgelte der im Rahmen seiner Beauftragung beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer.

Die Liste können Sie unter https://service.bmf.gv.at/service/allg/lsu/“ abrufen. Weiters wird sie laufend aktualisiert.§

Unser Tipp

Manche Softwarelösungen bieten die Überprüfung der Stammdaten auf Scheinunternehmer an (zB bei Lizenzierung von BMD Compass Realtime). Sehr gerne unterstützen wir Sie dabei!

 

 

 

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