1. August 2024

Steuerliche Verbesserungen für 2025

Update

Was ändert sich 2025?

Laut Beschluss der Bundesregierung sind für 2025 folgende steuerliche Maßnahmen geplant:

  • Die Grenzbeträge für die Einkommensteuerstufen (mit Ausnahme der obersten Stufe) werden um circa 3,84 % valorisiert, womit die kalte Progression (teilweise) ausgeglichen wird. Da sich aus dem Einkommensteuertarif der Lohnsteuertarif ableitet, wird es für 2025 wieder eine neue Lohnsteuertabelle geben.
  • Alleinverdiener- und AlleinerzieherabsetzbetragVerkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag und Freigrenze bei den sonstigen Bezügen sollen entsprechend der vollen Inflationsrate angepasst werden.
  • Das abgabenfreie Tagesgeld für Inlandsreisen (Maximalbetrag) soll von € 26,40 auf € 30,00 angehoben werden.
  • Das abgabenfreie pauschale Nächtigungsgeld (Maximalbetrag) steigt von € 15,00 auf € 17,00.
  • Das Kilometergeld (PKW) wird von bisher € 0,42 auf € 0,50 erhöht.
  • Der Grenzwert für sachbezugsfreie Kleindienstwohnungen (arbeitsplatznahe, kein Lebensmittelpunkt) wird von 30 m2 auf 35 m2 erhöht.
  • Bei von mehreren Arbeitnehmern gemeinsam genutzten Dienstwohnungen werden die Gemeinschaftsräume hinkünftig nicht mehr jedem Arbeitnehmer voll, sondern nur noch aliquot zugerechnet.

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