11. Oktober 2021

Steuerreform: Was verbirgt sich hinter dem Entlastungspaket?

Die Bundesregierung hat am 3.10.2021 die Eckpunkte der ökosozialen Steuerreform vorgestellt, die ab 1. Jänner 2022 schrittweise in Kraft treten sollen.

Die österreichische Bundesregierung will im Zuge einer Steuerreform ein Entlastungspaket schnüren, welches den Fokus auf folgende Bereiche legt: Entlastung von Arbeit und Pensionen, Entlastung der Wirtschaft und Kompensation der CO2-Bepreisung.

Wie sehen die wesentlichen Maßnahmen der Steuerreform im Überblick aus?

Entlastung von Arbeit und Pensionen betrifft folgende Bereiche:

  • Senkung der Lohn- und Einkommensteuer
  • Krankenversicherung-Senkung
  • Mitarbeitererfolgsbeteiligung
  • Familienbonus Plus Erhöhung

Entlastung der Wirtschaft betrifft folgende Bereiche:

  • KÖSt-Senkung
  • Anhebung der GWG-Grenze
  • Eigenstrom-Befreiung
  • Investitionsfreibetrag Basis & Öko
  • Gewinnfreibetrag Erhöhung

Kompensation der CO2-Bepreisung betrifft folgende Bereiche:

  • CO2-Bepreisung und Kompensation
  • Regionaler Klimabonus
  • Sauber-Heizen-Offensive
  • Landwirtschaftsausgleich
  • Energieautarke Bauernhöfe
  • Carbon Leakage
  • Härtefall-Regelung
  • Bepreisung von Lebensmitteln
  • Mietkaufmodell
  • Kryptowährungen

Sehr gerne gehen wir im Einzelnen auf folgende Maßnahmen ein:

Steuertarifsenkungen

  • Einkommensteuer: ab 1.7.2022: 30 % statt 35 % für Einkommensteile über € 18.000 bis € 31.000; ab 1.7.2023: 40 % statt 42 % für Einkommensteile über € 31.000 bis € 60.000;
  • Körperschaftsteuer: Der Steuersatz soll im Jahr 2023 auf 24 % bzw im Jahr 2024 auf 23 % gesenkt werden.
  • Krankenversicherungsbeiträge: Die KV-Beiträge sollen für kleinere Einkommensbezieher ab 1.7.2022 auf bis zu 1,7 % (derzeit 3,87 %) gesenkt werden

Entlastung für Unternehmen

  • Wiedereinführung eines Investitionsfreibetrages mit Ökologisierungskomponente (ähnlich der Investit­ions­prämie) – wahrscheinlich ab dem Jahr 2023,
  • Anhebung des Grundfreibetrages beim Gewinnfreibetrag von 13 % auf 15 % (vermutlich bereits ab dem Jahr 2022),
  • Erhöhung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von derzeit € 800 auf € 1.000 ab 1.1.2023.

Sonstige Entlastungsmaßnahmen

  • Einführung eines Mitarbeiter-Gewinnbeteiligungsmodells, bei dem ab 1.1.2022 bis zu € 3.000 Erfolgsbeteiligung jährlich steuerfrei ausbezahlt werden können.
  • Erhöhung des Familienbonus ab 1.7.2022 von derzeit € 1.500 auf € 2.000 pa bzw. für Studenten von € 500 auf € 650 pa. Der als Ersatz für den Familienbonus gewährte Kindermehrbetrag für Niedrigverdiener soll dann ebenfalls von derzeit € 250 schrittweise auf € 450 pa (im Jahr 2022 auf € 350, ab 2023 auf € 450) angehoben werden.

CO2-Steuer und Klimabonus

Kernstück der Ökologisierungsmaßnahmen ist die Bepreisung des CO2-Ausstoßes. Ab 1.7.2022 soll daher für eine Tonne CO2 ein Betrag von € 30 anfallen. Der Preis soll dann bis zum Jahr 2025 auf € 55 je Tonne ansteigen. Die Einnahmen, welche aus dieser CO2-Bepreisung erzielt werden, werden in Form des regionalen Klimabonus an die Steuerzahler zurückbezahlt. Die Rückvergütung ist ein gestaffelter Bonus, der unter Berücksichtigung der Infrastruktur und der öffentlichen Verkehrsanbindung zwischen € 100 und € 200 pro Person und Jahr liegen soll, wobei für Kinder ein Zuschlag von 50 % geplant ist. Für besonders CO2-intensive Unternehmen soll nach deutschem Vorbild ebenfalls eine Entlastung erfolgen (sogenanntes „Carbon Leakage“). Kompensationen sind auch für die Land- und Forstwirtschaft geplant.

Die Details zu dieser Steuerreform sind gerade in Ausarbeitung. Wir werden Sie so schnell wie möglich über die konkrete Ausgestaltung informieren. Weitere Details finden Sie auf der BMF-Website.

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