3. Dezember 2021

Verlängerung von Aufstellungs- und Offenlegungsfristen iZm Jahresabschlüssen

Nach derzeitiger gesetzlicher Regelung gilt für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag nach dem 31.12.2020 die gewohnte 5-Monatsfrist für die Aufstellung bzw. müssten diese spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch eingereicht werden. Nunmehr soll die verlängerte Frist von 9 Monaten für die Aufstellung von Jahresabschlüssen für alle Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag vor dem 1.10.2021 gelten. Diese Jahresabschlüsse müssen auch erst innerhalb von 12 Monaten (statt 9 Monate) beim Firmenbuch eingereicht bzw. veröffentlicht werden. Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtagen ab dem 1.10.2021 und vor dem 31.1.2022 soll die Aufstellungsfrist spätestens am 30.6.2022 und die Offenlegungsfrist spätestens am 30.9.2022 enden. Die Neuregelung soll Wirkung auch für die Vergangenheit entfalten.

Gesellschaften sollen auch im ersten Halbjahr 2022 noch virtuelle Versammlungen abhalten können.

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