9. März 2021

Verlängerung von Steuerbegünstigungen trotz Kurzarbeit, Telearbeit oder Quarantäne

Der Initiativantrag zum COVID-19-STMG sieht vor, dass die Sonderregelung zur Gewährung des Pendlerpauschales und die Steuerfreiheit für Zulagen (für Schmutz, Erschwernis und Gefahr) und Zuschläge (für Überstunden), die trotz Homeoffice, Quarantäne, Kurzarbeit gewährt werden, bis Ende Juni 2021 verlängert wird.

Auch die pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler können weiterhin bis 30.6.2021 steuerfrei ausgezahlt werden, auch wenn auf Grund der Corona-Krise keine Einsatztage vorliegen.

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!