22. März 2022

(Weitgehender) Entfall der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz und neue Maßnahmen ab 23.03.2022

Durch die neue COVID-19-Basismaßnahmenverordnung kam es seit Anfang März 2022 zu einer weitgehenden Aufhebung der bisher zur Verhinderung der Weiterverbreitung von COVID-19 vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere ist ein 3G-Nachweis als Zutrittskontrolle nicht mehr vorgesehen.

Auch die 3G-Regelung am Arbeitsplatz entfällt weitgehend. Allerdings bleibt die 3G-Nachweispflicht weiterhin in sensiblen Bereichen, wie zB Krankenanstalten, Pflegeheimstätten und vergleichbare Einrichtungen, bestehen und gilt dort für Besucher, Mitarbeiter und Dienstleister.

Angesichts der hohen Infektionszahlen hat die Bundesregierung folgende Anpassungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen, welche ab 23.03.2022 gelten sollen:

  • In ganz Österreich wird wieder eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen gelten.
  • Die Absonderungsregeln für Infizierte wird von der Bundesregierung überarbeitet, um Erleichterungen der Personalsituation, besonders für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime zu schaffen.
  • Bundesregierung empfiehlt Home-Office

Nähere Infos finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums, hier gelangen Sie direkt zur Homepage.

Präventionskonzepte und strengere Regelungen

Soweit für Arbeitsorte im Hinblick auf das Tragen einer Maske und die Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr keine Regelungen mehr vorgesehen sind, können – wie auch bisher – in begründeten Fällen über diese Verordnung hinausgehende, strengere Regelungen vorgesehen werden.

Die Verpflichtung zur Erstellung und Umsetzung eines Präventionskonzepts und der Bestellung von COVID-Beauftragten in Arbeitsorten mit mehr als 51 Arbeitnehmern sowie für bestimmte Betriebe auch unter dieser Grenze (ua Gastgewerbe- und Beherbergungsbetriebe, Alten- und Pflegeheimen, Krankenanstalten oder Kuranstalten) bleibt weiterhin bestehen.

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!